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Akkreditierte Kalibrierstelle
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Akkreditierte Kalibrierstelle

Wir sind Österreichs erste und einzige Kalibrierstelle für Schallpegelmesser!

Um auch außerhalb Österreichs Schallpegelmesser nach den Normen IEC 61672, IEC 60651, IEC 60804, IEC 225 oder IEC 61260 prüfen zu können, brauchen wir eine international anerkannte Zulassung als akkreditierte Kalibrierstelle.

Wir sind die erste Firma in Österreich, die am 16. November 2012 vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Akkreditierungsurkunde mit der Identifikationsummer 0624 bekommen hat.

Damit können wir nun unsere Dienstleistungen auch für internationale Kunden anbieten. Aber auch für österreichische Kunden kann unser Angebot als Kalibrierstelle interessant sein. Wenn Sie für interne Messungen ein nicht eichfähiges System verwenden, aber trotzdem Ihr Qualitätssicherungssystem nach ISO 9001 eine rückführbare Überprüfung verlangt, können wir Ihr System selbstverständlich in der Kalibrierstelle durchmessen.

Genaue Information zum Akkreditierungsumfang finden Sie hier.

 

Unterschied zwischen Eichung und Kalibrierung

Wodurch unterscheidet sich aber nun eine Eichung von einer Kalibrierung, wo doch dieselben Normen den Messungen zu Grunde liegen? Es gibt tatsächlich einige wesentliche Unterschiede:

  • Der Gültigkeitsbereich einer Eichstelle ist nur national, der der Kalibrierstelle ist international.
  • Bei einer Eichung wird eine Konformitätsbewertung, d. h. eine Aussage, ob das Gerät der Norm entspricht oder nicht, durchgeführt. Bei einer Kalibrierung wird diese Aussage nicht getroffen.
  • Die Gültigkeitsdauer einer Eichung beträgt 2 Jahre, die Kalibrierung hat keine Gültigkeitsdauer. Sie bezieht sich nur auf das Datum der Überprüfung.
  • Bei einer Eichung werden nur die maximalen Messunsicherheiten angegeben. Bei einer Kalibrierung werden die genauen Messunsicherheiten für jeden Messpunkt angegeben.
  • Die Fehlertoleranzen sind bei der Eichung gesetzlich vorgegeben, bei der Kalibrierung vom Anwender frei wählbar.
  • Die Eichung ist eine gesetzliche Forderung deren Nichteinhaltung strafbar ist. Die Kalibrierung ist eine freiwillige Überprüfung, die freilich für alle nach ISO 9001 zertifizierten Betriebe erforderlich ist (Rückführung auf nationale Normen).
  • Die Bestätigung der Eichung erfolgt durch einen Eichschein und durch entsprechende Aufkleber auf dem Gerät. Die Kalibrierung wird durch einen Kalibrierschein mit allen Messwerten bestätigt.
  • Geeicht können nur Messgeräte werden, die eine Zulassung zur Eichung vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen besitzen. Kalibriert können alle Geräte werden (sofern das Kalibrierlabor die technischen Möglichkeiten dazu hat).
  • Das Überwachungsorgan für die Eichabfertigungsstelle ist das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, für die Kalibrierstelle das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Akkreditierte Kalibrierung von Beschleunigungsaufnehmern

Unsere ermächtigte Eichstelle und unsere akkreditierte Kalibriestelle für Schallpegelmesser sind ein wichtiges Serviceangebot für unsere Kunden. Deshalb haben wir uns entschlossen, dieses Angebot zu erweitern. Ab sofort bieten wir unseren Kunden auch die akkreditierte Kalibrierung von Beschleunigungsaufnehmern und Vibrationskalibratoren an. Nach genauen Marktuntersuchungen haben wir uns entschieden, das Kalibriersystem bei der Firma SPEKTRA Schwingungstechnik und Akustik GmbH Dresden zu bestellen.

Die Fa. Spektra hat sich seit ihrer Gründung 1994 zum führenden Anbieter für Kalibrier-, Prüf- und Testsysteme sowie Dienstleistungen im Bereich Schwingungstechnik und Akustik entwickelt.

Darüber hinaus haben wir auch die Produkte und Dienstleistungen der Fa. Spektra in unser Vertriebsprogramm aufgenommen. Wir stehen Ihnen für alle Fragen bezüglich Eich- und Kalibriermessplätzen jederzeit zur Verfügung.

Das von uns gewählte CS18 MF Kalibriersystem hat folgenden Eigenschaften:

Anwendung:

  • Akkreditierte Kalibrierlaboratorien
  • Messmittelüberwachung in Forschung und Industrie in den Bereichen Automotive, Luft- und Raumfahrt, Militärforschung, Technische Büros…
  • Qualitätssicherung in der Sensorherstellung

Merkmale:

  • Rückführung auf die Physikalisch Technische Bundesanstalt Braunschweig (PTB) über das akkreditierte SPEKTRA-Kalibrierlaboratorium D-K-15183-01-00 (DAkkS-Kalibrierschein)
  • Kalibrierung von Sensoren mit/ohne Verstärker, Messketten (Sensor mit Signalkonditionierer) und Schwingungsmessgeräten durch Bereitstellung definierter Beschleunigungen
  • Kalibrierung von Schwingungskalibratoren durch hochgenaue Messung der Schwingamplitude
  • Frequenzbereich von 5 Hz – 10 kHz
  • Sensormasse bis 500 Gramm
  • Reproduzierbarkeit der Kalibrierung unter gleichen Bedingungen bis 5 kHz  < 0,2 % sonst < 0,5 %.
  • Erweiterbar zu einem kombinierten Kalibriersystem z. B. CS18 VLF/MF
  • Kontinuierlicher Frequenzsweep zur Stetigkeitsuntersuchung von Schwingungssensoren

Komponenten:

  • Schwing–Regel-System SRS–35
  • Leistungsverstärker PA14-180
  • Schwingungserreger SE-10
  • Internes Bezugsnormal BN-09
  • Standard-PC

Für genaue technische Spezifikationen, Lieferzeiten und Kalibrierpreise steht Ihnen unser Kalibrier-Team jederzeit zur Verfügung.

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